Warum Arbeitgeber zum Hinweisgeberschutzgesetz schulen sollten
Nach § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass die mit der Betreuung der internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Fachkunde umfasst Kenntnisse über: Fehlende Qualifikationen können dazu führen, dass Meldungen fehlerhaft bewertet werden, was rechtliche und finanzielle Risiken für das Unternehmen birgt. Regelmäßige Nachschulungen sind notwendig, um
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