Nach § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass die mit der Betreuung der internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Fachkunde umfasst Kenntnisse über:
- Den Anwendungsbereich des HinSchG,
- Die Aufgaben und Kompetenzen der Meldestelle,
- Das gesetzliche Vertraulichkeitsgebot.
Fehlende Qualifikationen können dazu führen, dass Meldungen fehlerhaft bewertet werden, was rechtliche und finanzielle Risiken für das Unternehmen birgt. Regelmäßige Nachschulungen sind notwendig, um mit neuen rechtlichen Entwicklungen Schritt zu halten.
Schulung der Belegschaft: Vorteile
Neben der gesetzlichen Pflicht für Meldestellenbeauftragte ist es sinnvoll, auch die restliche Belegschaft zu schulen. Dies bietet mehrere Vorteile:
1. Aufklärung über Rechte und Pflichten
Das HinSchG ist eine neue Rechtsmaterie, die Mitarbeitenden zunächst unbekannt ist. Schulungen helfen, Wissen über Rechte und Pflichten zu vermitteln, Missverständnisse zu vermeiden und die korrekte Nutzung der Meldestelle zu fördern. Dies minimiert das Risiko von Falschmeldungen und Missbrauch.
2. Förderung der internen Meldestelle
Das Gesetz gibt Hinweisgebenden die Wahl zwischen internen und externen Meldestellen. Arbeitgeber sollten durch Schulungen die Vorteile der internen Meldestelle hervorheben, beispielsweise die schnellere Bearbeitung und Abhilfe. So kann verhindert werden, dass sensible Informationen nach außen gelangen.
3. Sensibilisierung für Compliance
Geschulte Mitarbeitende erkennen Verstöße frühzeitig und melden diese korrekt. Dies stärkt die Compliance-Kultur im Unternehmen und hilft, Missstände intern zu beheben, bevor sie zu größeren Problemen führen.
4. Prävention von Sanktionen
Das HinSchG sieht empfindliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche bei Fehlverhalten vor. Mitarbeitende sollten wissen, dass vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen Konsequenzen haben können. Dies trägt zur Prävention bei.
Fazit
Eine umfassende Schulung der Mitarbeitenden zum Hinweisgeberschutzgesetz ist entscheidend für die erfolgreiche Implementierung eines Hinweisgebersystems. Sie fördert das Verständnis, stärkt die Compliance-Kultur und minimiert rechtliche Risiken. Unternehmen, die in Schulungen investieren, profitieren von einer informierten Belegschaft, die aktiv zur Aufdeckung und Behebung von Missständen beiträgt.
In unserer To-Do-Liste erfahren Sie mehr dazu, worauf Sie bei der Errichtung und Umsetzung einer Meldestelle achten sollten.