ArbG Hamm: Kein Schadensersatz nach dem HinSchG ohne Meldung an eine Meldestelle
Wer Schutz und Schadensersatz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beansprucht, muss den vom Gesetz vorgezeichneten Weg gehen: die Meldung bei einer internen oder externen Meldestelle. Das hat das ArbG Hamm in einer der ersten Entscheidungen zu den Schadensersatzansprüchen des HinSchG klargestellt. Die Entscheidung: ArbG Hamm, 16. Februar 2024 (Az. 2 Ca 1229/23) Der Leitsatz: Die Anwendung der […]
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