HinSchG in Kraft – Start am 2. Juli 2023

Nach mehreren Anläufen ist das HinSchG (endlich) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Pflicht zur Implementierung einer Hinweisgebermeldestelle trifft Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden damit bereits ab dem 2. Juli 2023. Für Unternehmen, die noch keine Meldestelle haben, ist also höchste Eile geboten. Melden Sie sich jederzeit gern, wir richten Ihre Meldestelle kurzfristig ein.

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