Seit dem Inkrafttreten des HinSchG am 2. Juli 2023 sind die Hinweise monatlich kontinuierlich gewachsen. Waren es noch im ersten Monat 42 Hinweise, so stieg die Anzahl der Hinweise im Dezember 2023 bereits auf über 100. Diese Tendenz setzte sich auch über die ersten beiden Monate 2024 fort: Hier wurden insgesamt 279 Hinweise verzeichnet.
Nach § 26 HinSchG ist die externe Meldestelle verpflichtet, jährlich in zusammengefasster Form über die eingegangenen Meldungen zu berichten – ohne Rückschlüsse auf die beteiligten Personen oder Unternehmen zuzulassen.
Die stetig wachsenden Zahlen zeigen das zunehmende Vertrauen der Bevölkerung in die externe Meldestelle und die Bedeutung der transparenten Berichterstattung.
Melden Sie sich gerne, wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung einer Meldestelle benötigen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.