2023 haben viele Unternehmen in Eile irgendein Whistleblowing-Tool lizenziert. Seitdem zahlen sie Jahr für Jahr für Software-Features, Nutzerlizenzen, Schulungen und „Premium-Support“ – während die eigentliche Arbeit liegen bleibt: Wer bewertet die Meldungen eigentlich rechtlich? Genau dafür zahlen Sie dann noch einmal – beim Anwalt.
Was Sie wirklich brauchen (und was nicht)
Das Gesetz verlangt einen vertraulichen Meldekanal, die fristgerechte Bearbeitung und eine kompetente Prüfung der Hinweise. Mehr nicht.
Das Gesetz verlangt nicht: ein Software-Dashboard mit 40 Funktionen, Lizenzgebühren pro Nutzer, Zusatzkosten pro Meldung oder jährliche Compliance-Schulungen für Ihre Mitarbeiter, die als Meldestelle abgestellt sind.
Die Rechnung
| Typisches Software-Setup | Unsere Kanzlei-Meldestelle | |
|---|---|---|
| Softwarelizenz | ca. 1.200 €/Jahr | 0 € |
| Interne Bearbeitung (Personal, Schulung) | mehrere Tausend €/Jahr | 0 € |
| Anwaltliche Bewertung ernster Hinweise | Stundenhonorar extra | inklusive |
| Gesamt | fünfstellig möglich | ab 69 €/Monat, Festpreis |
Keine Kosten pro Meldung, kein Stundenmaximum, keine versteckten Posten. Alle Preisstufen
Der Wechsel ist einfacher, als Sie denken
- Erstgespräch buchen – wir prüfen kurz Ihre aktuelle Vertragslage und Kündigungsfrist.
- Nahtlose Übernahme – Sie erhalten Ihren eigenen Meldekanal (
ihr-unternehmen.die-hinweisgeber-meldestelle.de); wir übernehmen ab Tag 1 die vollständige Bearbeitung. - Fertig – ab sofort prüfen Fachanwälte jede Meldung, geben Ihnen eine klare Handlungsempfehlung und haften für ihre Entscheidungen.