Die Hinweisgeber-Meldestelle

Wir übernehmen Ihre Meldestelle – Sie konzentrieren sich auf Ihr Business.

Das HinSchG verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur internen Meldestelle. Sparen Sie Kosten und Verwaltungsaufwand – lagern Sie Ihre Meldestelle an unsere Kanzlei aus.

Wir von der Kanzlei Dr. Daniel Weigert haben die komplette Abwicklungslösung für Ihr Unternehmen entwickelt: Sie beauftragen uns als interne Meldestelle – wir kümmern uns um alles! Kostengünstige, schnelle und rechtssichere Prüfung aller Meldungen, erstklassige Aufbereitung und rechtskonforme Verwaltung sowie Haftungsübernahme durch unsere Kanzlei. 

Sie möchten mehr erfahren? Wir sind für Sie da!

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