Die Hinweisgeber-Meldestelle

Wir übernehmen Ihre Meldestelle – Sie konzentrieren sich auf Ihr Business.

Das HinSchG verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur internen Meldestelle. Sparen Sie Kosten und Verwaltungsaufwand – lagern Sie Ihre Meldestelle an unsere Kanzlei aus.

Wir von der Kanzlei Dr. Daniel Weigert haben die komplette Abwicklungslösung für Ihr Unternehmen entwickelt: Sie beauftragen uns als interne Meldestelle – wir kümmern uns um alles! Kostengünstige, schnelle und rechtssichere Prüfung aller Meldungen, erstklassige Aufbereitung und rechtskonforme Verwaltung sowie Haftungsübernahme durch unsere Kanzlei. 

Aus der Presse: In einem Interview mit den Deutschen Wirtschafts Nachrichten erläutert Dr. Daniel Weigert, warum Unternehmen beim Hinweisgeberschutzgesetz auf das Nötige setzen sollten – und wie eine ausgelagerte Meldestelle Bußgeldrisiken und Aufwand zugleich minimiert: Zum Interview „Hinweisgeberschutzgesetz benachteiligt redliche Firmen, stärkt Straftäter“

Sie möchten mehr erfahren? Wir sind für Sie da!

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