Die Hinweisgeber-Meldestelle

Wir übernehmen Ihre Meldestelle – Sie konzentrieren sich auf Ihr Business.

Das HinSchG verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur internen Meldestelle. Sparen Sie Kosten und Verwaltungsaufwand – lagern Sie Ihre Meldestelle an unsere Kanzlei aus.

Wir von der Kanzlei Dr. Daniel Weigert haben die komplette Abwicklungslösung für Ihr Unternehmen entwickelt: Sie beauftragen uns als interne Meldestelle – wir kümmern uns um alles! Kostengünstige, schnelle und rechtssichere Prüfung aller Meldungen, erstklassige Aufbereitung und rechtskonforme Verwaltung sowie Haftungsübernahme durch unsere Kanzlei. 

„Hinweisgeberschutzgesetz benachteiligt redliche Firmen, stärkt Straftäter.“

Aus der Presse: Dr. Daniel Weigert im Interview mit den Deutschen Wirtschafts Nachrichten – warum Unternehmen beim Hinweisgeberschutzgesetz auf das Nötige setzen sollten und wie eine ausgelagerte Meldestelle Bußgeldrisiken und Aufwand zugleich minimiert. Zum Interview

Sie möchten mehr erfahren? Wir sind für Sie da!

Ausgezeichnete Kanzlei

F.A.Z. Institut – Top Anwalt 2027, Dr. Daniel Weigert, Arbeitsrecht
DGQA – Top Kanzlei für Arbeitsrecht 2026, Gold, Dr. Daniel Weigert
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