50 Mitarbeiter erreicht? Ihre Meldestellen-Pflicht gilt ab sofort.

Glückwunsch zum Wachstum – und willkommen bei einer neuen Rechtspflicht: Ab 50 Beschäftigten müssen Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle betreiben. Ohne Übergangsfrist. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro (§ 40 HinSchG).

Die gute Nachricht: Sie müssen dafür weder Software kaufen noch Mitarbeiter schulen. Sie lagern die Meldestelle einfach an uns aus – erledigt.

Was das Gesetz verlangt – und was wir daraus machen

  • Pflicht: Interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße, vertraulich und fristgerecht betrieben (§§ 12 ff. HinSchG).
  • Unsere Lösung: Sie erhalten einen eigenen Meldekanal nach dem Muster ihr-unternehmen.die-hinweisgeber-meldestelle.de. Wir nehmen jede Meldung entgegen, prüfen sie rechtlich und sagen Ihnen konkret, ob und was zu tun ist.
  • Ihr Aufwand: Ein Einführungsgespräch. Das war’s.

Warum wir – in vier Sätzen

  1. Unkompliziert: Keine Software-Einführung, keine Schulungen, keine Prozesse. Ihre Meldestelle ist in 48 Stunden einsatzbereit.
  2. Günstig: 99 €/Monat zzgl. USt. (50–99 Mitarbeiter), all inclusive – keine Lizenzkosten, keine Kosten pro Meldung, keine versteckten Zusatzkosten.
  3. Auf Ihrer Seite: Wir sind eine Arbeitsrechtskanzlei und handeln ausschließlich in Ihrem Interesse. Wir beraten keine Hinweisgeber – und übernehmen die Haftung für unsere Entscheidungen.
  4. Rechtssicher: Jede Meldung wird anwaltlich bewertet, unterliegt der Schweigepflicht und kommt mit einer klaren Handlungsempfehlung zu Ihnen.

Ihr Preis

MitarbeiterPreis / Monat zzgl. USt.
50–9999,00 €
100–249109,00 €

Alle Preisstufen: Zur Preisübersicht

Sie erreichen die 50 erst in ein paar Monaten? Buchen Sie trotzdem – als Frühbucher zahlen Sie erst, wenn Ihre Pflicht beginnt.

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