Glückwunsch zum Wachstum – und willkommen bei einer neuen Rechtspflicht: Ab 50 Beschäftigten müssen Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle betreiben. Ohne Übergangsfrist. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro (§ 40 HinSchG).
Die gute Nachricht: Sie müssen dafür weder Software kaufen noch Mitarbeiter schulen. Sie lagern die Meldestelle einfach an uns aus – erledigt.
Was das Gesetz verlangt – und was wir daraus machen
- Pflicht: Interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße, vertraulich und fristgerecht betrieben (§§ 12 ff. HinSchG).
- Unsere Lösung: Sie erhalten einen eigenen Meldekanal nach dem Muster
ihr-unternehmen.die-hinweisgeber-meldestelle.de. Wir nehmen jede Meldung entgegen, prüfen sie rechtlich und sagen Ihnen konkret, ob und was zu tun ist. - Ihr Aufwand: Ein Einführungsgespräch. Das war’s.
Warum wir – in vier Sätzen
- Unkompliziert: Keine Software-Einführung, keine Schulungen, keine Prozesse. Ihre Meldestelle ist in 48 Stunden einsatzbereit.
- Günstig: 99 €/Monat zzgl. USt. (50–99 Mitarbeiter), all inclusive – keine Lizenzkosten, keine Kosten pro Meldung, keine versteckten Zusatzkosten.
- Auf Ihrer Seite: Wir sind eine Arbeitsrechtskanzlei und handeln ausschließlich in Ihrem Interesse. Wir beraten keine Hinweisgeber – und übernehmen die Haftung für unsere Entscheidungen.
- Rechtssicher: Jede Meldung wird anwaltlich bewertet, unterliegt der Schweigepflicht und kommt mit einer klaren Handlungsempfehlung zu Ihnen.
Ihr Preis
| Mitarbeiter | Preis / Monat zzgl. USt. |
|---|---|
| 50–99 | 99,00 € |
| 100–249 | 109,00 € |
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Sie erreichen die 50 erst in ein paar Monaten? Buchen Sie trotzdem – als Frühbucher zahlen Sie erst, wenn Ihre Pflicht beginnt.