Hinweisgeber-Meldestelle auslagern: Kanzlei-Vollservice statt Software

Sie wollen Ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auslagern? Dann haben Sie die Wahl: eine Software-Plattform, bei der Ihre Mitarbeiter die Fälle selbst bearbeiten müssen – oder die vollständige Auslagerung an eine Rechtsanwaltskanzlei. Wir übernehmen Ihre komplette Meldestelle als All-inclusive-Flatrate ab 69 €/Monat: Entgegennahme, Fristenmanagement, rechtliche Erstbewertung jeder Meldung durch Rechtsanwälte, Dokumentation – ohne Kosten pro Meldung, ohne Stundenlimit.

Ist die Auslagerung der internen Meldestelle zulässig?

Ja. § 14 Abs. 1 HinSchG erlaubt ausdrücklich, einen Dritten mit den Aufgaben der internen Meldestelle zu betrauen. Rechtsanwaltskanzleien sind dafür der Klassiker: Gesetzesbegründung und Rechtsprechung nennen externe Ombudspersonen – typischerweise Anwälte – als zulässige Lösung. Wichtig: Die Verantwortung, gemeldete Verstöße abzustellen, bleibt beim Unternehmen – die gesamte Fallarbeit können Sie aber vollständig abgeben.

Warum eine Kanzlei und keine Software?

Die meisten Anbieter am Markt verkaufen Ihnen ein digitales Postfach: Die Meldung geht ein – und dann beginnt Ihre Arbeit erst. Jemand in Ihrem Unternehmen muss die Meldung sichten, rechtlich einordnen, Fristen wahren (Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten) und die Fachkunde nach § 15 HinSchG nachweisen. Bei uns ist das anders:

  • Rechtsanwälte bearbeiten jede Meldung – die nach § 15 Abs. 2 HinSchG erforderliche Fachkunde ist per Berufsstand erfüllt. Keine Schulung Ihrer Mitarbeiter nötig.
  • Anwaltliche Verschwiegenheit (§ 43a BRAO, § 203 StGB): Hinweisgeber vertrauen einer unabhängigen Kanzlei erfahrungsgemäß mehr als einem internen System – das erhöht die interne Meldebereitschaft und senkt das Risiko, dass sich Hinweisgeber an Behörden oder die Presse wenden.
  • Rechtliche Erstbewertung inklusive: Wir prüfen jede Meldung anwaltlich vor. Sie erhalten eine Einschätzung samt Handlungsempfehlung – nicht nur eine Weiterleitung.
  • All-inclusive-Flatrate: Ein Festpreis, egal wie viele Meldungen eingehen und wie aufwendig die Bearbeitung ist. Keine Kosten pro Fall, kein Stundenkontingent, keine Einrichtungsgebühr.
  • Berufshaftpflichtversicherte Bearbeitung durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft.

So läuft die Auslagerung ab

  1. Beauftragung: Sie schließen mit uns eine Vereinbarung über den Betrieb Ihrer internen Meldestelle (§ 14 HinSchG). Start innerhalb von 24–48 Stunden.
  2. Einrichtung der Meldekanäle: Ihre Beschäftigten können Meldungen schriftlich, telefonisch und auf Wunsch persönlich abgeben – selbstverständlich auch anonym.
  3. Information der Belegschaft: Sie erhalten von uns fertige Vorlagen (Richtlinie, Intranet-Text, Aushang).
  4. Laufender Betrieb: Wir bestätigen Eingänge fristgerecht, prüfen jede Meldung rechtlich, wahren alle Fristen des HinSchG und dokumentieren revisionssicher.
  5. Rückmeldung an Sie: Bei relevanten Meldungen erhalten Sie eine anwaltliche Erstbewertung mit konkreter Handlungsempfehlung.

Für wen ist die Auslagerung Pflicht bzw. sinnvoll?

Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle betreiben – bei Verstößen drohen Bußgelder, dazu die persönliche Haftung der Geschäftsführung (§ 130 OWiG). Auch Finanz- und geldwäscherechtlich verpflichtete Unternehmen sind unabhängig von der Größe erfasst. Gerade Mittelständler ohne eigene Compliance-Abteilung fahren mit der vollständigen Auslagerung an eine Kanzlei am günstigsten: Die Flatrate kostet weniger als eine einzige interne Bearbeitungsstunde pro Monat.

Kosten: Was kostet es, die Meldestelle auszulagern?

Bei uns: ab 69 €/Monat, all inclusive. Software-Anbieter wirken auf den ersten Blick teils günstiger – dort kommen aber Einrichtungsgebühren, der interne Aufwand für die Fallbearbeitung, Schulungen und bei ernsten Fällen ohnehin die Beauftragung einer Kanzlei hinzu. Rechnen Sie den Vollkostenvergleich: Hinweisgebersystem-Anbieter im Vergleich.

Häufige Fragen zur Auslagerung

Bleibt mein Unternehmen verantwortlich?

Die Pflicht, Verstöße abzustellen, bleibt bei Ihnen. Betrieb, Fristen, Kommunikation mit dem Hinweisgeber und Dokumentation übernehmen vollständig wir.

Können Meldungen anonym abgegeben werden?

Ja. Wir nehmen anonyme Meldungen entgegen und können auch anonym mit dem Hinweisgeber kommunizieren.

Wie schnell ist die Meldestelle einsatzbereit?

In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach Beauftragung.

Was ist mit bestehenden Systemen?

Wir übernehmen nahtlos – auch aus laufenden Software-Verträgen heraus zum nächsten Kündigungstermin.

Jetzt unverbindlich anfragen: Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Unternehmen unter das HinSchG fällt – Festpreisangebot binnen 24 Stunden. Zum Kontakt

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