Die kurze Antwort: Eine vollständig ausgelagerte interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz kostet bei uns zwischen 69 und 399 € pro Monat (zzgl. USt.) – als Festpreis nach Unternehmensgröße, ohne Kosten pro Meldung, ohne Stundenlimit, mit anwaltlicher Prüfung jeder Meldung inklusive. Für die häufigste Unternehmensgröße (50–99 Beschäftigte) sind es 99 € im Monat.
Wie setzt sich unser Preis-Leistungs-Verhältnis zusammen?
Keine Lizenzkosten: Wir verwenden eine eigens programmierte Datenbank, dadurch entfallen Softwarelizenzkosten.
Folgeberatung: Wir glauben daran, dass Sie unsere Leistung überzeugt und Sie auch unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen werden.
| Anzahl Mitarbeiter |
0-49 | 50-99 | 100-249 | 250-499 | 500-999 | 1000-1999 | über 2000 |
| Preis zzgl. Ust. / Monat |
EUR 69,00 | EUR 99,00 | EUR 109,00 | EUR 129,00 | EUR 159,00 | EUR 399,00 | Individuelle Preisanfrage |
- „All Inclusive“: Sie haben keine versteckten Kosten (Zusatzkosten pro Meldung, pro Sachbearbeiter, Stundenmaximum o.ä.)
- Laufzeit: Jeweils 1 Kalenderjahr
- Zahlung: Auf Rechnung im Voraus
- SEPA-Lastschrift: Kein Aufwand bei (optionaler) Erteilung eines SEPA-Mandats
- Meldestelle inklusive: Ab einer arbeitsrechtlichen Beauftragung im Umfang von 100 Monatsbeiträgen p.a. fallen keine Kosten für die Meldstelle an
- Unternehmensgruppen: Sonderkonditionen möglich
Wie liegen unsere Preise im Markt? Die Antwort mit allen Anbietern und Preisen: Hinweisgebersystem-Anbieter im Preisvergleich.
Was kostet der Eigenbetrieb? Der ehrliche Vergleich
Der Gesetzgeber selbst hat berechnet, was eine intern betriebene Meldestelle kostet (BT-Drs. 20/3442, S. 106). Wer die Meldestelle im eigenen Haus betreibt, zahlt nicht nur eine Softwarelizenz – er braucht geschulte, unabhängige Mitarbeiter, Vertretungsregelungen und trägt das volle Fehlerrisiko:
| Kostenposition Eigenbetrieb | Betrag |
|---|---|
| Einrichtungskosten (einmalig, lt. Gesetzgeber) | ca. 12.500,00 € |
| Lohnkosten Meldestellen-Beauftragte (127 Std./Jahr à 34,50 €) | ca. 4.508,50 € / Jahr |
| Compliance-Schulung (§ 15 HinSchG, inkl. Vertretung) | ca. 3.000,00 € einmalig + ca. 1.000,00 € / Jahr |
| Softwarelizenz Meldekanal | ca. 1.200,00 € / Jahr |
| Anwaltskosten für die rechtliche Bewertung eingehender Hinweise | je nach Fall, ungedeckelt |
| Auslagerung an unsere Kanzlei (50–249 Beschäftigte) | 1.188,00–1.308,00 € / Jahr – komplett |
Im ersten Jahr stehen damit realistisch über 20.000 € Eigenbetriebskosten rund 1.200 € für die vollständige Auslagerung gegenüber – bei höherer Rechtssicherheit, denn wir haften für die Entscheidungen der Meldestelle.
Warum können wir günstiger sein als Software-Anbieter?
Zwei Gründe: Wir nutzen eine eigens programmierte Plattform – es fallen keine fremden Lizenzkosten an, die wir weiterreichen müssten. Und wir sind eine Rechtsanwaltsgesellschaft: Die Meldestelle ist für uns kein Software-Geschäft, sondern der Beginn einer Mandatsbeziehung. Deshalb können wir die anwaltliche Prüfung, die andere Anbieter mit 140 €/Stunde extra abrechnen, in den Festpreis einschließen. Einen detaillierten Anbietervergleich finden Sie auf unserer Seite Hinweisgebersystem-Anbieter im Vergleich.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet eine externe Meldestelle nach dem HinSchG?
Bei uns zwischen 69 und 399 € pro Monat zzgl. USt., gestaffelt nach Beschäftigtenzahl. Ein Unternehmen mit 50–99 Beschäftigten zahlt 99 € im Monat (1.188 € im Jahr) – inklusive Meldekanal, anwaltlicher Prüfung jeder Meldung und Haftungsübernahme.
Gibt es versteckte Zusatzkosten?
Nein. Der Festpreis enthält alles – keine Kosten pro Meldung, keine Kosten pro Sachbearbeiter, kein Stundenmaximum. Auch die rechtliche Bewertung eingehender Hinweise ist enthalten, die bei anderen Anbietern häufig nach Stundensatz zusätzlich abgerechnet wird.
Ist die anwaltliche Prüfung wirklich im Preis enthalten?
Ja. Jede eingehende Meldung wird von uns inhaltlich geprüft, rechtlich bewertet und mit einer konkreten Handlungsempfehlung an Sie aufbereitet. Für unsere Entscheidungen als Meldestelle übernehmen wir die Haftung.
Wie lange ist die Vertragslaufzeit?
Jeweils ein Kalenderjahr, Zahlung auf Rechnung im Voraus. Optional per SEPA-Lastschrift.
Was kostet der Wechsel von unserem bisherigen Anbieter?
Nichts. Die Umstellung ist kostenlos, wir übernehmen zum Ablauf Ihres Altvertrags. Mehr dazu auf unserer Seite Anbieter wechseln.
Wir haben unter 50 Beschäftigte – brauchen wir überhaupt eine Meldestelle?
Gesetzlich verpflichtet sind Sie erst ab 50 Beschäftigten – dann allerdings sofort und ohne Übergangsfrist. Viele kleinere Unternehmen richten die Meldestelle freiwillig ein (69 €/Monat), etwa für Zertifizierungen, Ausschreibungen oder weil sie auf die Schwelle zuwachsen. Was beim Erreichen der Schwelle gilt: Meldestelle ab 50 Mitarbeitern.