VG Göttingen: Abordnung nach Hinweis nicht automatisch eine Repressalie
Ein Arbeitgeber oder Dienstherr darf Maßnahmen gegen Beschäftigte treffen, die zuvor etwas gemeldet haben, wenn die Gründe nichts mit der Meldung zu tun haben. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat das für eine Abordnung bestätigt. Aktueller Beschluss: VG Göttingen, 30. Juli 2026 (Az. 3 B 282/26) Der Sachverhalt: Eine verbeamtete Förderschullehrerin wurde wegen eines innerdienstlichen Spannungsverhältnisses erneut
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