Gut fünf Jahre nach Geltungsbeginn der EU-Whistleblowing-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) überprüft die Europäische Kommission deren Wirksamkeit. Parallel dazu läuft in Deutschland die Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch das Bundesministerium der Justiz. Für Unternehmen lohnt der Blick nach vorn: Vieles spricht eher für eine Ausweitung als für einen Rückbau der Pflichten.
Stand des Verfahrens
- Konsultation abgeschlossen: Vom 21. August bis 18. September 2025 konnten Stakeholder im Rahmen eines „Call for Evidence“ Stellung nehmen.
- Prüfmaßstäbe: Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und europäischer Mehrwert der Richtlinie.
- Inhaltliche Schwerpunkte: Funktionsfähigkeit interner und externer Meldekanäle, Schutz vor Repressalien, mögliche Regelungslücken – einschließlich einer denkbaren Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs auf weitere Rechtsakte.
- Zeitplan: Der Abschlussbericht der Kommission wird für das vierte Quartal 2026 erwartet.
Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Kurzfristig ändert sich nichts: Die bestehenden Pflichten – interne Meldestelle ab 50 Beschäftigten, Fristen, Vertraulichkeit, Repressalienverbot – gelten unverändert fort. Mittelfristig deutet die Diskussion jedoch in Richtung Vertiefung: Im Gespräch sind unter anderem ein breiterer Anwendungsbereich und wirksamere Sanktionen. Wer seine Meldestelle bereits heute professionell betreibt, muss künftige Nachschärfungen nicht fürchten – Nachzügler hingegen sollten die Evaluierungsphase nicht als Stillhaltefrist missverstehen. Die Pflicht gilt jetzt, und Bußgelder werden unabhängig vom Ausgang der Evaluierung verhängt.
Wir beobachten beide Verfahren – die EU-Evaluierung wie die nationale – und informieren an dieser Stelle über die Ergebnisse.
Über die Hinweisgeber-Meldestelle: Wir betreiben Ihre interne Meldestelle als Arbeitsrechtskanzlei – Meldekanal, anwaltliche Prüfung jeder Meldung und Haftungsübernahme zum Festpreis. Gerade 50 Mitarbeiter erreicht? Oder unzufrieden mit Ihrem Hinweisgebersystem? Wir übernehmen.