Wie verbreitet sind Missstände in Unternehmen – und wie gut funktionieren Meldestellen in der Praxis? Antworten liefert der Whistleblowing Report 2025 von EQS Group und der Fachhochschule Graubünden, für den 2.200 Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, der Schweiz, Spanien und den USA befragt wurden.
Die wichtigsten Ergebnisse für Deutschland
- 40 Prozent der deutschen Unternehmen berichteten für 2024 von Missständen in der eigenen Organisation oder ihrer Lieferkette.
- Nur 58 Prozent der befragten deutschen Unternehmen haben einen internen Meldekanal für Beschäftigte eingerichtet – trotz gesetzlicher Pflicht ab 50 Beschäftigten.
- 65 Prozent verfügen über einen externen Beschwerdekanal für Kunden und Lieferanten entlang der Lieferkette.
- Mehr als die Hälfte der Unternehmen konnte einen Großteil des entstandenen finanziellen Schadens über Hinweise aus der Belegschaft aufdecken.
Einordnung
Die Studie belegt zweierlei. Erstens: Hinweisgebersysteme sind kein Compliance-Selbstzweck, sondern ein wirksames Instrument der Schadensaufdeckung – wo Meldestellen funktionieren, werden Missstände früher erkannt und finanzielle Schäden begrenzt. Zweitens: Ein erheblicher Teil der verpflichteten Unternehmen hat seine interne Meldestelle noch immer nicht eingerichtet und riskiert damit ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro (§ 40 HinSchG).
Bemerkenswert ist die Lücke zwischen Pflicht und Praxis: Während externe Beschwerdekanäle – etwa getrieben durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – vergleichsweise verbreitet sind, hinken die internen Meldekanäle hinterher. Dabei ist gerade der interne Kanal der Weg, über den Unternehmen von Missständen erfahren, bevor es Behörden oder die Öffentlichkeit tun.
Über die Hinweisgeber-Meldestelle: Wir betreiben Ihre interne Meldestelle als Arbeitsrechtskanzlei – Meldekanal, anwaltliche Prüfung jeder Meldung und Haftungsübernahme zum Festpreis. Gerade 50 Mitarbeiter erreicht? Oder unzufrieden mit Ihrem Hinweisgebersystem? Wir übernehmen.