Externe Meldestelle des Bundes: über 1.800 Meldungen im Jahr 2024

Das Meldeaufkommen beim Bund wächst rasant: Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) verzeichnete für 2024 über 1.800 Meldungen – im ersten Berichtszeitraum (Juli bis Dezember 2023) waren es noch gut 400. Das geht aus dem im September 2025 veröffentlichten Jahresbericht 2024 hervor.

Die Zahlen im Überblick

  • Über 1.800 Meldungen im Jahr 2024 – mehr als eine Vervierfachung gegenüber dem ersten Halbjahr des Bestehens.
  • Trend hält an: Allein im ersten Halbjahr 2025 gingen bereits über 1.400 Meldungen ein.
  • Neuer anonymer Feedback-Kanal: Die Meldestelle hat ihre Kommunikationswege ausgebaut, um auch mit anonymen Hinweisgebern in Dialog treten zu können.

Was die Zahlen für Unternehmen bedeuten

Beschäftigte kennen und nutzen die externen Meldewege zunehmend – das Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung (§ 7 HinSchG) ist keine theoretische Größe mehr. Für Unternehmen ist das ein deutliches Signal: Wer möchte, dass Hinweise zuerst intern ankommen und intern gelöst werden können, braucht eine interne Meldestelle, der die Beschäftigten vertrauen – erreichbar, vertraulich und mit spürbarer Reaktion innerhalb der gesetzlichen Fristen. Andernfalls landet der Hinweis bei der Behörde, bevor das Unternehmen überhaupt davon weiß.

Eine professionell betriebene interne Meldestelle ist damit nicht nur Pflichterfüllung, sondern aktives Risikomanagement: Sie verschafft dem Unternehmen den entscheidenden zeitlichen Vorsprung, Sachverhalte selbst aufzuklären und abzustellen.

Über die Hinweisgeber-Meldestelle: Wir betreiben Ihre interne Meldestelle als Arbeitsrechtskanzlei – Meldekanal, anwaltliche Prüfung jeder Meldung und Haftungsübernahme zum Festpreis. Gerade 50 Mitarbeiter erreicht? Oder unzufrieden mit Ihrem Hinweisgebersystem? Wir übernehmen.

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