Das HinSchG
in einem Satz
Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten.
Erläuterungen / FAQ
Gerade 50 Mitarbeiter erreicht?
Dann gilt Ihre Meldestellen-Pflicht ab sofort – ohne Übergangsfrist. Wir übernehmen Ihre Meldestelle komplett, zum Festpreis.
Hinweisgebersystem zu teuer?
Lizenz-, Schulungs- und Zusatzkosten? Wechseln Sie zur Kanzlei-Meldestelle: Festpreis ab 69 €/Monat, Rechtsprüfung inklusive.
News
Hinweisgeberschutz weltweit: Ein Blick über den Tellerrand
Der Hinweisgeberschutz hat in den letzten Jahren nicht nur in Deutschland immer mehr an Bedeutung hinzugewonnen. Der Trend geht ganz klar in Richtung Stärkung…
Erstes Urteil zum HinSchG: Repressalienschutz abgelehnt
In einem der ersten vor Gericht bestrittenen Fälle im Zusammenhang mit dem HinSchG, wurde der Schadensersatzanspruch des Klägers abgelehnt (Arbeitsgericht Hamm 16.02.2024 – 2…
HinSchG: Ihre Rechte als Whistleblower
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden hinweisgebende Personen (sog. „Whistleblower“) in Unternehmen oder Behörden dazu ermutigt, Missstände die sie in ihrem beruflichen Umfeld entdecken, zu melden….
Erster Jahresbericht: Mehr als 400 Hinweise
Seit dem Inkrafttreten des HinSchG am 2. Juli 2023 sind die Hinweise monatlich kontinuierlich gewachsen. Waren es noch im ersten Monat 42 Hinweise, so…
HinSchG in Kraft – Start am 2. Juli 2023
Nach mehreren Anläufen ist das HinSchG (endlich) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Pflicht zur Implementierung einer Hinweisgebermeldestelle trifft Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden damit…
Schutz von Whistleblowern: EuGH „Luxleaks“)
Der Europäische Gerichtshof hat jüngst entschieden, dass das Urteil eines luxemburgischen Gerichts gegen einen Whistleblower, der Dokumente seines Arbeitgebers, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC an die…
To-Do’s: Interne Meldestelle vs. Outsourcing
Sie überlegen noch, ob Sie die interne meldestelle selbst betreiben oder auslagern sollten? Downloaden Sie unser Fact-Sheet mit der Gegenüberstellung!


