Das HinSchG
in einem Satz 

Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten. 

Erläuterungen / FAQ

Gerade 50 Mitarbeiter erreicht?

Dann gilt Ihre Meldestellen-Pflicht ab sofort – ohne Übergangsfrist. Wir übernehmen Ihre Meldestelle komplett, zum Festpreis.

Mehr erfahren →

Hinweisgebersystem zu teuer?

Lizenz-, Schulungs- und Zusatzkosten? Wechseln Sie zur Kanzlei-Meldestelle: Festpreis ab 69 €/Monat, Rechtsprüfung inklusive.

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News

HinSchG: Ihre Rechte als Whistleblower

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden hinweisgebende Personen (sog. „Whistleblower“) in Unternehmen oder Behörden dazu ermutigt, Missstände die sie in ihrem beruflichen Umfeld entdecken, zu melden….

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HinSchG in Kraft – Start am 2. Juli 2023

Nach mehreren Anläufen ist das HinSchG (endlich) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Pflicht zur Implementierung einer Hinweisgebermeldestelle trifft Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden damit…

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Whitepaper

Nutzen Sie gerne unseren Service und lassen Sie sich unser Whitepaper mit allen Informationen rund um das HinSchG per Email zusenden.

Vorschau:

To-Do’s: Interne Meldestelle vs. Outsourcing

Sie überlegen noch, ob Sie die interne meldestelle selbst betreiben oder auslagern sollten? Downloaden Sie unser Fact-Sheet mit der Gegenüberstellung!

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