Das HinSchG
in einem Satz 

Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten. 

Erläuterungen / FAQ

Gerade 50 Mitarbeiter erreicht?

Dann gilt Ihre Meldestellen-Pflicht ab sofort – ohne Übergangsfrist. Wir übernehmen Ihre Meldestelle komplett, zum Festpreis.

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Hinweisgebersystem zu teuer?

Lizenz-, Schulungs- und Zusatzkosten? Wechseln Sie zur Kanzlei-Meldestelle: Festpreis ab 69 €/Monat, Rechtsprüfung inklusive.

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News

Relevante Verstöße nach dem HinSchG

Es fallen zwar viele unterschiedliche Verstöße in unterschiedlichen Bereichen unter das Hinweisgeberschutzgesetzes. Nicht jeder Missstand in Unternehmen oder Behörden fällt jedoch in den Schutzbereich…

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Whitepaper

Nutzen Sie gerne unseren Service und lassen Sie sich unser Whitepaper mit allen Informationen rund um das HinSchG per Email zusenden.

Vorschau:

To-Do’s: Interne Meldestelle vs. Outsourcing

Sie überlegen noch, ob Sie die interne meldestelle selbst betreiben oder auslagern sollten? Downloaden Sie unser Fact-Sheet mit der Gegenüberstellung!

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