Das HinSchG
in einem Satz 

Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten. 

Erläuterungen / FAQ

Gerade 50 Mitarbeiter erreicht?

Dann gilt Ihre Meldestellen-Pflicht ab sofort – ohne Übergangsfrist. Wir übernehmen Ihre Meldestelle komplett, zum Festpreis.

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Hinweisgebersystem zu teuer?

Lizenz-, Schulungs- und Zusatzkosten? Wechseln Sie zur Kanzlei-Meldestelle: Festpreis ab 69 €/Monat, Rechtsprüfung inklusive.

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News

Zwecke des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das HinSchG will „Whistleblowern“, die sich ggf. nicht trauen, etwaige Rechtsverletzungen zu melden, schützen. Aus Sicht des Gesetzgebers gibt es zwei Probleme für Hinweisgeber:innen:…

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HinSchG beschlossen

Am 12. Mai 2023 wurde das HinSchG beschlossen. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt einen Monat nach Unterzeichnung, also im…

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HinSchG erneut verschoben

Am Donnerstag, den 30. März 2023, sollte das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag gebilligt werden. Das wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Eine Begründung für…

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Whitepaper

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Vorschau:

To-Do’s: Interne Meldestelle vs. Outsourcing

Sie überlegen noch, ob Sie die interne meldestelle selbst betreiben oder auslagern sollten? Downloaden Sie unser Fact-Sheet mit der Gegenüberstellung!

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