Das HinSchG
in einem Satz
Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten.
Erläuterungen / FAQ
Gerade 50 Mitarbeiter erreicht?
Dann gilt Ihre Meldestellen-Pflicht ab sofort – ohne Übergangsfrist. Wir übernehmen Ihre Meldestelle komplett, zum Festpreis.
Hinweisgebersystem zu teuer?
Lizenz-, Schulungs- und Zusatzkosten? Wechseln Sie zur Kanzlei-Meldestelle: Festpreis ab 69 €/Monat, Rechtsprüfung inklusive.
News
Inwieweit gilt das HinSchG für Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen?
Ungeklärt ist, inwieweit das HiNSchG für Unternehmen gilt, die Arbeitnehmer überlassen. So gibt es etwa Zeitarbeitsunternehmen, die intern weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigen, aber…
Für welche Unternehmen gilt das HinSchG?
Das HinSchG muss von Unternehmen mit in der Regel 250 und mehr Arbeitnehmer:innen ab Juni 2023 und für Unternehmen mit in der Regel 50…
Zwecke des Hinweisgeberschutzgesetzes
Das HinSchG will „Whistleblowern“, die sich ggf. nicht trauen, etwaige Rechtsverletzungen zu melden, schützen. Aus Sicht des Gesetzgebers gibt es zwei Probleme für Hinweisgeber:innen:…
HinSchG beschlossen
Am 12. Mai 2023 wurde das HinSchG beschlossen. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt einen Monat nach Unterzeichnung, also im…
HinSchG erneut verschoben
Am Donnerstag, den 30. März 2023, sollte das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag gebilligt werden. Das wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Eine Begründung für…
To-Do’s: Interne Meldestelle vs. Outsourcing
Sie überlegen noch, ob Sie die interne meldestelle selbst betreiben oder auslagern sollten? Downloaden Sie unser Fact-Sheet mit der Gegenüberstellung!


