Am Donnerstag, den 30. März 2023, sollte das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag gebilligt werden. Das wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Eine Begründung für die Öffentlichkeit gab es dafür nicht. Das ist erstaunlich, weil das Gesetz nach Eu-Vorgaben bereits bis Dezember 2021 hätte in Kraft treten müssen. Nur sechs Länder (Estland, Luxemburg, Polen, Tschechien und Ungarn) sind mit der Umsetzung in Verzug – und Deutschland. Gleichwohl wird weiterhin damit gerechnet, dass das Gesetz kurzfristig und mit einer Umsetzungsfrist für Unternehmen von einem Monat in Kraft tritt.