Am 12. Mai 2023 wurde das HinSchG beschlossen. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt einen Monat nach Unterzeichnung, also im Juni 2023, in Kraft. Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses finden Sie in der Bundestags-Drucksache Drucksache 20/6700, hier.
Die wichtigste Änderung auf der Zielgeraden des Gesetzes war, dass es keine Pflicht mehr gibt, anonyme Meldekanäle zur Verfügung zu stellen. Das ist ein richtiger Schritt, um Querulanten- und Denunziantentum einzudämmen.