Das HinSchG
in einem Satz 

Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten. 

Erläuterungen / FAQ

Gerade 50 Mitarbeiter erreicht?

Dann gilt Ihre Meldestellen-Pflicht ab sofort – ohne Übergangsfrist. Wir übernehmen Ihre Meldestelle komplett, zum Festpreis.

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Hinweisgebersystem zu teuer?

Lizenz-, Schulungs- und Zusatzkosten? Wechseln Sie zur Kanzlei-Meldestelle: Festpreis ab 69 €/Monat, Rechtsprüfung inklusive.

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News

Leichtfertige Meldungen

Schadensersatzpflichtig ist ein/e Hinweisgeber:in gegenüber dem Unternehmen nur dann, wenn er/sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (§ 38 HinSchG). Ein nur leichtfertiges Erheben…

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Schutz vor Repressalien: Beweislastumkehr

1.        Schutz vor Repressalien: Beweislastumkehr Hinweisgeber:innen werden vor „Repressalien“, zu verstehen als „Benachteiligungen“ (§ 36 Abs. 1 S. 1 HinSchG), geschützt. Beeindruckend gedankenlos erfolgte…

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Straftäter-Schutzgesetz?

Das HinSchG ist ein Paradebeispiel sinn- und praxisferner Gesetzgebung. Es bezweckt, Hinweisgeber zu schützen, um dadurch mehr Hinweise und im Ergebnis mehr Straftaten aufzudecken….

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Whitepaper

Nutzen Sie gerne unseren Service und lassen Sie sich unser Whitepaper mit allen Informationen rund um das HinSchG per Email zusenden.

Vorschau:

To-Do’s: Interne Meldestelle vs. Outsourcing

Sie überlegen noch, ob Sie die interne meldestelle selbst betreiben oder auslagern sollten? Downloaden Sie unser Fact-Sheet mit der Gegenüberstellung!

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