Das HinSchG
in einem Satz
Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten.
Erläuterungen / FAQ
News
HinSchG in Kraft – Start am 2. Juli 2023
Nach mehreren Anläufen ist das HinSchG (endlich) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Pflicht zur Implementierung einer Hinweisgebermeldestelle trifft Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden damit…
Schutz von Whistleblowern: EuGH „Luxleaks“)
Der Europäische Gerichtshof hat jüngst entschieden, dass das Urteil eines luxemburgischen Gerichts gegen einen Whistleblower, der Dokumente seines Arbeitgebers, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC an die…
Whistleblower-Meldestelle für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen
Nach jahrelangem politischen Ränkespiel ist es endgültig: Mit extrem kurzer Umsetzungsfrist, nämlich bereits 1 Monat ab der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten, müssen…
Whistleblower-Meldestelle für Unternehmen bis 249 Mitarbeiter*innen
Nach jahrelangem politischen Ränkespiel ist es endgültig: Ab dem 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern eine Meldestelle für Hinweisgeber („Whistleblower“)…
Leichtfertige Meldungen
Schadensersatzpflichtig ist ein/e Hinweisgeber:in gegenüber dem Unternehmen nur dann, wenn er/sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (§ 38 HinSchG). Ein nur leichtfertiges Erheben…
Schutz vor Repressalien: Beweislastumkehr
1. Schutz vor Repressalien: Beweislastumkehr Hinweisgeber:innen werden vor „Repressalien“, zu verstehen als „Benachteiligungen“ (§ 36 Abs. 1 S. 1 HinSchG), geschützt. Beeindruckend gedankenlos erfolgte…
Whitepaper
Nutzen Sie gerne unseren Service und lassen Sie sich unser Whitepaper mit allen Informationen rund um das HinSchG per Email zusenden.
Vorschau:
To-Do’s: Interne Meldestelle vs. Outsourcing
Sie überlegen noch, ob Sie die interne meldestelle selbst betreiben oder auslagern sollten? Downloaden Sie unser Fact-Sheet mit der Gegenüberstellung!