Kündigung keine Repressalie gem. HinSchG?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Arbeitnehmer, die rechtmäßige Meldungen über Gesetzesverstöße abgeben. Doch was, wenn im Anschluss an eine Meldung eine Kündigung erfolgt? Nach § 36 HinSchG sind Repressalien gegen Hinweisgeber ausdrücklich verboten – dazu zählen alle beruflichen Benachteiligungen, insbesondere auch Kündigungen. Selbst eine formell rechtmäßige Kündigung kann nach dem HinSchG unzulässig sein, wenn sie als […]
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