Das HinSchG
in einem Satz 

Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten. 

Erläuterungen / FAQ

News

Kündigung keine Repressalie gem. HinSchG?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Arbeitnehmer, die rechtmäßige Meldungen über Gesetzesverstöße abgeben. Doch was, wenn im Anschluss an eine Meldung eine Kündigung erfolgt? Nach §…

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Vorschau:

To-Do’s: Interne Meldestelle vs. Outsourcing

Sie überlegen noch, ob Sie die interne meldestelle selbst betreiben oder auslagern sollten? Downloaden Sie unser Fact-Sheet mit der Gegenüberstellung!

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