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Beschäftige iSd. HinSchG: Wer darf Verstöße melden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt grundsätzlich alle hinweisgebenden Personen, die gem. § 1 HinSchG im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die interne oder externe Meldestelle melden oder offenlegen. Hiervon sind allerdings nicht nur „Arbeitnehmer/innen“ im eigentlichen Sinne umfasst, sondern gem. § 3 HinSchG […]

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Compliance und HinSchG: Ein starkes Team für Transparenz

Der Hinweisgeberschutz ist ein wichtiger Baustein eines wirksamen Compliance-Management-Systems (CMS) in Unternehmen. Daher sollten Hinweisgeberschutzsysteme unbedingt eng mit den Elementen des CMS verbunden sein. Durch die internen Meldestellen können beispielsweise nicht nur relevante Compliance-Verstöße ermittelt werden, sondern auch Fehler im CMS schneller behoben oder Anpassungen durchgeführt werden. Unternehmen können hierdurch mögliche Schwachstellen frühzeitig erkennen und

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Datenschutz und HinSchG: Was Unternehmen beachten müssen

Der Datenschutz im Rahmen des Hinweisgeberschutzes spielt eine große Rolle. Regelmäßig werden in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten im Sinne der DS-GVO verarbeitet. Bei der Umsetzung des HinSchG sollten Unternehmen daher u.a. folgendes beachten: Wenn Sie Hilfe bei der Einrichtung einer internen Meldestelle benötigen oder nicht sicher sind, wie der Hinweisgeberschutz datenschutzkonform umgesetzt werden soll, melden

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Relevante Verstöße nach dem HinSchG

Es fallen zwar viele unterschiedliche Verstöße in unterschiedlichen Bereichen unter das Hinweisgeberschutzgesetzes. Nicht jeder Missstand in Unternehmen oder Behörden fällt jedoch in den Schutzbereich des HinSchG. In § 2 HinSchG wird ausführlich geregelt, welche Verstöße für die internen und externen Meldestellen relevant sind. Dabei handelt es sich u.a. um folgende Verstöße: Zusätzlich deckt das Gesetz

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Checkliste: Was müssen Unternehmen jetzt beachten?

Unternehmen müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz viele neue Anforderungen umsetzten, welche stark fehleranfällig sein können. Bei Missachtung bestimmter Regelungen (zum Beispiel: Behinderung einer Meldung) können Unternehmen hierdurch Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 50.000 führen (§ 40 HinSchG). Als Arbeitgeber sollten Sie sich daher mit dem Hinweisgeberschutz vertraut machen und prüfen, ob das wichtigste in

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Hinweisgeberschutz weltweit: Ein Blick über den Tellerrand

Der Hinweisgeberschutz hat in den letzten Jahren nicht nur in Deutschland immer mehr an Bedeutung hinzugewonnen. Der Trend geht ganz klar in Richtung Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern, da Transparenz, ethisches Verhalten und die Bekämpfung von Korruption zunehmend in den Fokus von Regierungen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft rücken. Nachfolgend ein kurzer Überblick zum Hinweisgeberschutz weltweit.

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Erstes Urteil zum HinSchG: Repressalienschutz abgelehnt

In einem der ersten vor Gericht bestrittenen Fälle im Zusammenhang mit dem HinSchG, wurde der Schadensersatzanspruch des Klägers abgelehnt (Arbeitsgericht Hamm 16.02.2024 – 2 Ca 1229/23). Der Kläger arbeitete in einer Klinik als Krankenpfleger und hat – noch bevor die Einrichtung einer internen Meldestelle für Unternehmen verpflichtend war – in einem Personalgespräch auf Missstände in

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HinSchG: Ihre Rechte als Whistleblower

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden hinweisgebende Personen (sog. „Whistleblower“) in Unternehmen oder Behörden dazu ermutigt, Missstände die sie in ihrem beruflichen Umfeld entdecken, zu melden. Naturgemäß dient der Zweck des Gesetzes, diesen Personen auch ausreichend Schutz zu gewähren (§ 1 HinSchG). Unternehmen sind daher verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen (§ 36

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Erster Jahresbericht: Mehr als 400 Hinweise

Seit dem Inkrafttreten des HinSchG am 2. Juli 2023 sind die Hinweise monatlich kontinuierlich gewachsen. Waren es noch im ersten Monat 42 Hinweise, so stieg die Anzahl der Hinweise im Dezember 2023 bereits auf über 100. Diese Tendenz setzte sich auch über die ersten beiden Monate 2024 fort: Hier wurden insgesamt 279 Hinweise verzeichnet. Nach

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HinSchG in Kraft – Start am 2. Juli 2023

Nach mehreren Anläufen ist das HinSchG (endlich) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Pflicht zur Implementierung einer Hinweisgebermeldestelle trifft Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden damit bereits ab dem 2. Juli 2023. Für Unternehmen, die noch keine Meldestelle haben, ist also höchste Eile geboten. Melden Sie sich jederzeit gern, wir richten Ihre Meldestelle kurzfristig ein.

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