Zwecke des Hinweisgeberschutzgesetzes
Das HinSchG will „Whistleblowern“, die sich ggf. nicht trauen, etwaige Rechtsverletzungen zu melden, schützen. Aus Sicht des Gesetzgebers gibt es zwei Probleme für Hinweisgeber:innen: Insofern verwundert, dass das Gesetz keine Pflicht von Unternehmen enthält, Rechtsverstöße zu verfolgen. Hinweisgeber:innen hatten auch von jeher die Möglichkeit, Rechtsverstöße anonym zu melden – etwa unter der Telefonnummer „110“. Die […]
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