Die Hinweisgeber-Meldestelle

Wir übernehmen Ihre Meldestelle – Sie konzentrieren sich auf Ihr Business.

Das HinSchG verpflichtet Unternehmen ab dem 2. Juli 2023 zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Whistleblower. Schützen Sie sich schon jetzt vor hohen Kosten und Verwaltungsaufwand mit der Auslagerung Ihrer Meldestelle.

Wir von der Kanzlei Dr. Daniel Weigert haben die komplette Abwicklungslösung für Ihr Unternehmen entwickelt: Sie beauftragen uns als interne Meldestelle – wir kümmern uns um alles! Kostengünstige, schnelle und rechtssichere Prüfung aller Meldungen, erstklassige Aufbereitung und rechtskonforme Verwaltung sowie Haftungsübernahme durch unsere Kanzlei. 

Sie möchten mehr erfahren? Wir sind für Sie da!

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